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Offene Beratung für Careleaver startet wieder
Jeden Donnerstag zw. 15 Uhr und 18 Uhr: Offene Beratung für Careleaver im "House of Dreams. Das Careleaver-Zentrum Dresden".
Themen könnten sein:
- Beratung zu Hilfen über 18 Jahre
- zur Wohnungssuche
- zum Auszug
- zur Kostenheranziehung
- zu Antragsmöglichkeiten
- zu Erstausstattung
- zu Stipendien
- zu Auslandsaufenthalten
- u.v.a.m.
Bericht von der Careleaver-Südeuropa-Tour 2019 des Careleaver- Zentrum Dresden
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Wie gehen andere Regionen in Europa mit Careleavern um? Was können wir lernen? Diese Frage und der Wunsch nach Begegnung stehen über der "Careleaver-Südeuropa-Tour". Insgesamt neun Careleaver und zwei Fachkräfte haben sich auf die Reise gemacht durch Österreich, Italien, die Schweiz und Süddeutschland. Auf der Tour haben wir Careleaver und Fachkräfte aus diesen Ländern getroffen.
Beteiligung an Anhörung im Familienausschuss des Bundestages zum Thema Care Leaver
Am 11.03.2020 fand im Familienausschuss des Bundestag eine Anhörung zur Lage von Careleavern statt. Als Mitglied des "Bundesnetzwerks Care Leaver Inititiativen" haben wir hier Auskunft geben können zu unseren Überlegungen, was für Careleaver verbessert und auch gesetzlich geändert werden müsste. Wir haben das folgende Eingangsstatement gehalten:
Vielen Dank für die Einladung und die Möglichkeit, hier im Ausschuss sprechen zu können. Das Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen hat sich im Jahr 2017 gegründet, um diejenigen Projekte und Personen zusammenzuführen, die mit und für Careleaver im Bundesgebiet aktiv werden, um einerseits ganz konkret die Lage für Careleaver vor Ort zu verbessern und andererseits strukturelle Veränderungen anzuschieben. Im Bundesnetzwerk sind 50 Personen und Initiativen miteinander verbunden und wir treffen uns regelmäßig für Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte. Ende des vergangenen Jahres haben wir gemeinsam ein Positionspapier arbeitet, dass ich am Ende kurz vorstellen werde.
Rückblick auf den Workshop „Praxis trifft Careleaver“ am 22.01.2020
Am 22.01.2020 kamen auf Einladung des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. in Dresden vier Fachkräfte aus drei Einrichtungen und vier Careleaver zusammen, um in zwei Stunden gemeinsam über die Praxis der Heimerziehung zu sprechen. Die Beteiligten kannten sich vorher nicht. Es sollte darum gehen, einen offenen und strukturierten Raum zu schaffen, in dem erfahrene Careleaver_innen auf Fachkräfte treffen, die ihre Praxis reflektieren und besprechen wollen. Es gab keine Vorgaben über das, was zu besprechen ist. Über eine Abfrage am Beginn strukturierte sich das Gespräch. Es ging um folgende Themen:
Neue Taschengeldsätze in der Heimerziehung in Sachsen ab 2020
Schon im März 2019 hat der Landesjugendhilfeausschuss Sachsen für 2020 höhere Taschengeldsätze festgelegt:
Minderjährige erhalten ab vollendetem
4. Lebensjahr 8,00
5. Lebensjahr 10,00
6. Lebensjahr 12,00
7. Lebensjahr 15,00
8. Lebensjahr 17,00
9. Lebensjahr 19,00
10. Lebensjahr 25,00
11. Lebensjahr 27,00
12. Lebensjahr 29,00
13. Lebensjahr 34,00
14. Lebensjahr 39,00
15. Lebensjahr 45,00
16. Lebensjahr 51,00
17. Lebensjahr 56,00
Öffnungszeiten des HOD und Angebote im Überblick
PROGRAMM OKTOBER / NOVEMBER 2019
Das Careleaver- Zentrum Dresden ist ein neuer Ort für junge Menschen, die in der Jugendhilfe in Heimen, Wohngruppen oder bei Pflegefamilien leben oder gelebt haben. Careleaver sollen hier Informationen erhalten, Unterstützung bekommen, Begleitung erfahren können und sich treffen können mit anderen Careleavern. Auch gemeinsames Handeln soll möglich werden, damit sich die Situation für Careleaver in unserer Gesellschaft verbessert.
Das Careleaver Zentrum Dresden ist ein Projekt der Förderinitiative Brückensteine Careleaver, ermöglicht durch die Drosos Stiftung.
REGELMÄßIGE ANGEBOTE UND ÖFFNUNGSZEITEN:
Montags 17 – 20 Uhr Kreatives Angebot und Kino im Wechsel
Dienstags 17 – 20 Uhr Gemeinsames Kochen
Mittwochs 15 – 20 Uhr Careleaver- Selbstverwaltungszeit
Donnerstags 15 – 18 Uhr Offene Beratung mit Elsa und Björn
Viele Menschen erreicht: Wanderausstellung mittlerweile an 11 Orten gezeigt - Kann wieder ausgeliehen werden
Im Jahr 2017 haben junge Menschen, die selbst in Heimen und Wohngruppen leben und lebten eine Wanderausstellung erarbeitet unter dem Titel: „MUSKEPEER, HEIMKINDER, CARELEAVER – Einblicke in das Leben von Jugendlichen in der Jugendhilfe". Wer weiß schon, wie ein Leben im Heim aussieht? In der Öffentlichkeit ist wenig bekannt darüber, wie sich Kinder und Jugendliche fühlen, die nicht mehr zu Hause leben können. Insgesamt 17 Jugendliche, die selbst in Heimen und Wohngruppen der Jugendhilfe leben, haben sich über ihre Erfahrungen in Bezug auf ihr Leben in der Heimerziehung ausgetauscht. Dabei ist eine ganz besondere Ausstellung entstanden, die zahlreiche Einblicke in die Lebenswelt von „Heim"-Jugendlichen ermöglicht.
An den insgesamt 19 Stationen wird ganz offen, manchmal frech und auch teils traurig von den Jugendlichen erzählt, was es heißt, im „Heim" zu leben. Viele Objekte auf Tafeln, in Vitrinen, analog und digital laden zum Nachdenken und zum gemeinsamen Diskutieren ein.
Die Wanderausstellung kann wieder gezeigt werden. Sie kostet keine Ausleihgebühr, weil wir möchten, dass viele Menschen sie sehen können. Allerdings müssen wir um die Kosten des Transports (wir müssen auf- und auch später wieder abbauen) und ggf. um Unterbringungskosten bitten für die Careleaver, die die Ausstellung aufbauen. Die Ausstellung kann nicht verschickt werden. Bei Interesse bitte eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ein Beschreibung und weitere Infos finden sich hier:
Visuelle Darstellung der einzelnen Elemente
Mittlerweile wurde diese Wanderausstellung an zehn Orten gezeigt:
Dresden - Mittweida - Leipzig - Hamburg - Jena - Bremen - Brunnen (CH) - Vechta - Dortmund
Immer wieder Thema: Kostenheranziehung für Jugendliche in der Heimerziehung
Junge Menschen, die in der Heimerziehung oder bei Pflegeeltern leben und eigenes Einkommen haben, müssen einen Teil davon für die Kosten der Heimerziehung an das Jugendamt abgeben. In der Regel sind das 75 Prozent. Das bedeutet, dass junge Menschen nur 25 Prozent von ihrem Einkommen behalten dürfen.
Es gibt Jugendliche, die das als ungerecht empfinden und die sich fragen, warum sie arbeiten gehen sollten oder eine Ausbildung anfangen sollten, wenn sie dann nur ein Viertel des Einkommens behalten dürfen. Weil das im Einzelfall als nicht gerecht empfunden wird und manchmal auch junge Menschen lieber gar nicht arbeiten gehen, wurde im Jahr 2013 im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die Möglichkeit geschaffen, dass junge Menschen im Einzelfall auf Antrag mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen.
Um junge Menschen über diese Möglichkeit zu informieren, veröffentlicht der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. diese Information.
Geschlossene Unterbringung und Freiheitsentzug aus Sicht von Betroffenen. Ein Projekt und ein Tagungsbericht vom 05.02.2020 aus Dresden
Das Bundesland Sachsen hat keine eigenen Einrichtungen für Geschlossene Unterbringung (gU) in der Kinder- und Jugendhilfe. Zurück geht dies auf einen Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses von 1998, der solche Einrichtungen für Sachsen ausschließt. Dennoch belegen sächsische Jugendämter Geschlossene Einrichtungen in Brandenburg und in Süddeutschland. Deren Zahl ist unklar, genauere Daten dazu sind nicht verfügbar. Dazu kommen Forderungen fast aller Jugendämter in Sachsen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie, solche Einrichtungen zu schaffen. Unklar ist, ob Sachsen tatsächlich aktuell keine eigenen Plätze für gU hat. Es gibt Berichte über tatsächlich vorhandene geschlossene Settings in der Kinder- und Jugendhilfe Sachsens. Realisiert sich in der Praxis also unterhalb des Radars Geschlossenheit auch in sogenannten „Regeleinrichtungen", wovon die Betriebserlaubnisbehörde keine Ahnung hat? Auch vor diesem Hintergrund (1.) des Drucks der öffentlichen Träger, (2.) der unklaren Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe sowie (3.) den Forderungen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie nach der Einrichtung von Geschlossenen Settings in der Kinder- und Jugendhilfe fand am 05.02.2020 eine Tagung des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) in Dresden zum Thema statt unter der Überschrift "Erziehung in Würde und Freiheit? - Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631 b BGB in der Jugendhilfe".